Zolländerungen ab Juli / eCommerce ab 01.07.2021

Für den eCommerce treten ab 1. Juli 2021 einige umfangreiche Änderungen in Kraft. So wird die Zollfreigrenze von 22 Euro abgeschafft, wodurch der Mehrwertsteuer-Betrug eingedämmt und ausländische Versandhändler steuerlich nicht mehr bevorteilt werden. Darüber hinaus soll das Mehrwertsteuer-Paket den elektronischen Handel vereinfachen und faire Wettbewerbsbedingungen für EU-unternehmer gesichert werden. 
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Änderungen für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern ab dem 1. Juli 2021:

  • Die Abgabe der elektronischen Zollanmeldung wird verpflichtend
  • Es wird eine Einfuhrregelung für Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von maximal 150€ an Privatpersonen (Endkunden) in der EU (Import One Stop Shop – IOSS) eingeführt.
  • Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro wird abgeschafft. 
  • Eine (optionale) Sonderregelung für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei der Einfuhr (Special Arrangement; § 21a UStG) ebenfalls für Sendungen mit einem Sachwert bis 150€, bei denen der IOSS nicht genutzt wird, wird eingeführt.
  • Zollanmeldungen für Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro oder 45 Euro bei Geschenken, für die eine außertarifliche Abgabenbefreiung gem. Art. 23 oder 25 ZollbefreiungsVO gilt, können gem. Art. 221 Abs. 4 UZK-IA nur in dem Bestimmungsland in der EU abgegeben werden, wenn nicht das IOSS-Verfahren genutzt wird

Umsetzung in der Schweiz

Die Zollfreigrenze wurde in der Schweiz bereits 2019 abgeschafft. Bisweilen ergaben sich wohl daraus keine negativen Folgen für die Besteller. Bei Sendungen mit geringem Warenwert verlangt der Schweizer Zoll keine Einfuhrabgaben vom Empfänger oder vom Absender. Darüber hinaus besteht das Problem, dass asiatische Händler teilweise ihre Sendungen absichtlich mit zu geringem Wert angeben. Warum die Zollbehörde in der Schweiz diesen Missbrauch nicht stärker bekämpft, ist nicht bekannt.  

Veröffentlicht: 18. Mai 2021 / Geschrieben von S. Heinze